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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - L 18 R 71/06   

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https://dejure.org/2008,115599
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - L 18 R 71/06 (https://dejure.org/2008,115599)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2008 - L 18 R 71/06 (https://dejure.org/2008,115599)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - L 18 R 71/06 (https://dejure.org/2008,115599)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - L 18 R 71/06
    Der Großen Senat des BSG, der auf Grund einer angestrebten Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig ersetzbare Versicherte auf Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG diese Thematik zu prüfen hatte, hat im Beschluss vom 19, 12.1996 (GS 2/95, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) u.a. ausgeführt, dass die Benennungspflicht die Ausnahme bleiben solle.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - L 18 R 71/06
    Unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung, an der der 5. Senat in seinem Urteil vom 20.10.2004 (Az. B 5 RJ 48/03 R) festgehalten hat, ist nur dann eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen, wenn das bei dem Kläger noch bestehende sechsstündige Leistungsvermögen für leichte Arbeiten - mit den festgestellten qualitativen Einschränkungen - ernsthafte Zweifel daran aufkommen lassen kann, dass der Kläger in Betrieben einsetzbar ist, weil der Arbeitsmarkt möglicherweise für ihn als überdurchschnittlich leistungsgeminderten Versicherten keine Arbeitsstelle bereithält oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass es für ihn eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt.
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - L 18 R 71/06
    In Anlehnung an diesen Beschluss hat der 5. Senat des BSG durch Urteil vom 24.02.1999 (B 5 RJ 30/98) ausgeführt, der Begriff der schweren spezifischen Leistungseinschränkung umschreibe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Sachlage im Einzelfall diejenigen Fallkonstellationen, in denen die breite Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entfalle.
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